Verbessertes Berufskrankheitenrecht ab 1. Juli 2009
Ab 01. Juli verbessertes Berufskrankheitenrecht
Zum 1. Juli 2009 tritt die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-VO in Kraft. Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Vorliegen einer Berufskrankheit werden damit erweitert und verbessert.
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