Nicht immer Geld vom Jobcenter für Nebenkostennachzahlung

Mainz/Berlin (dpa/tmn). Wer in der Vergangenheit Hartz IV bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter später eine Nebenkostennachzahlung für diese Zeit übernimmt. Wer aktuell nicht mehr unterstützungsbedürftig ist, muss die Nachzahlung selbst leisten. Dies entschied das Sozialgericht Mainz am 5. April 2012 (AZ: S 10AS 200/12 ER), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Eine ehemalige Empfängerin von Arbeitslosengeld II erhielt im Dezember 2011 von ihrem früheren Vermieter die Mainz/Berlin Mainz/Berlin (dpa/tmn). Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010. Diese enthielt auch eine Nachzahlung von 400 Euro. 2010 hatte das Jobcenter die Mietkosten übernommen. Mittlerweile hatte sich die Frau beim Jobcenter abgemeldet und war umgezogen. Weil es sich jedoch um eine Nachforderung für das Jahr 2010 handelte, versuchte die Frau den Betrag vom Jobcenter zu erhalten.

Sie hatte keinen Erfolg. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts würden grundsätzlich nur dann bewilligt, wenn aktuell Hilfebedürftigkeit bestehe. Dies sei bei der Frau aber offenbar nicht mehr der Fall, da sie mittlerweile nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sei. In diesem Fall müsse ein ehemaliger Leistungsempfänger eine nachträglich geltend gemachte Forderung selbst begleichen, auch wenn sich die Forderung auf den Zeitraum des Leistungsbezugs beziehe.

Unter www.anwaltauskunft.de erhält man weitere Informationen rund ums Recht und die Anwaltssuche des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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