Ab 01.01.2016 neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Zum 01.01.2016 werden die Mustervordrucke für die AU-Bescheinigungen aktualisiert. Immer wieder gibt es in der Praxis Probleme im Zusammenhang mit dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Patienten laufen Gefahr, eine Leistungslücke, insbesondere den Verlust des Krankengeldanspruches in Kauf nehmen zu müssen. Dies soll sich jetzt ändern. Das Verfahren soll für alle Beteiligten, also Arzt, Patient, Krankenkasse, Arbeitgeber vereinfacht werden. Regelmäßig stand die Frage, wie es weiter geht, wenn durch den Arzt nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber keine AU-Bescheinigung mehr ausgestellt wird. Bisher übersandte die Krankenkasse dann einen Auszahlschein an den Versicherten. Dieser musste dann vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Der Versicherte erhält nur dann Krankengeld, wenn er diesen Auszahlschein rechtzeitig ausgefüllt an die Krankenkasse zurück sendet. Arztpraxen stellte das oft vor beschwerliche Hürden, oft musste improvisiert werden. Was wenn der Patient kurzfristig einen Nachweis der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit benötigt, jedoch den Auszahlschein vergessen hat? Zudem sind die Vordrucke der Ausfüllscheine gegenwärtig je Kasse und teilweise sogar Bundesland verschieden. Mit der neuen einheitlichen AU-Bescheinigung werden Auszahlschein und die bisherige AU-Bescheinigung zusammengeführt. Die Mustervordrucke liegen dann auch während des Krankengeldbezuges in den Arztpraxen vor. Durch die standardisierten Vorgaben kann die AU-Bescheinigung ab 2016 auch von den Arztpraxen IT-gestützt befüllt und in naher Zukunft auch direkt per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt werden. Auch wird es für die AU-Bescheinigung einen extra Durchschlag für den Arbeitgeber geben. Bleibt zu hoffen, dass die Verbesserung der Formulare allen einen echten inhaltlichen Nutzen bringt.
Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht