Merkzeichen aG - Gehunfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist maßgeblich für die Nutzung von Behindertenparkplätzen
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten um die Zuerkennung des Merkzeichens aG. Dieses hat für die betroffenen behinderten Menschen große praktische Relevanz. Wer das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis stehen hat, kann Behindertenparkplätze nutzen.