Das Hessische Landessozialgericht hatte im Sommer diesen Jahres folgenden Fall zu entscheiden: Der 49-jährige Kläger nahm als Führungskraft einer Firma, die Tank- und Servicekartensystem vertreibt, an einer Tagung in der Zeit vom 23. Januar 2013 bis zum 26. Januar 2013 in den Bergen teil. An dem für den 25. Januar 2013 ab 8:30 Uhr vorgesehenen Programmpunkt für Skifahrer nahmen mit dem Kläger insgesamt 14 Personen teil, davon waren neun alpine Skifahrer, fünf betrieben Langlauf. Vier Teilnehmer verblieben an dem Morgen im Hotel bzw. gingen spazieren.