Zum 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten.
Die Pflegezeit soll – ähnlich der Elternzeit für die Kindererziehung – Arbeitnehmern ermöglichen, eine Auszeit zu nehmen oder in Teilzeit zu arbeiten, um nahe Angehörige pflegen zu können, ohne dadurch den Arbeitsplatz zu gefährden.