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Neues Clearingverfahren zum SV-Status ab 1. April 2022 – kein Aprilscherz!

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht darüber im Klaren, ob die vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder als abhängig anzusehen ist, kann eine Klärung durch eine Anfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund beantragt werden. Zum 1. April 2022 treten vielfältige Änderungen bei diesem Verfahren in Kraft. 

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