Behinderte Menschen können Leistungen der Eingliederungshilfe für solche Kosten erhalten, die entstehen, wenn sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden, Az.:B 8 SO 13/20 R.