Das BSG bestätigt in seiner jüngsten Entscheidung vom 17.10.06, B 5 R 36/06 R,nochmals:
Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers kommen nicht nur den Versicherten zugute, die einen qualifizierten Beruf ausüben, sondern können auch von denjenigen beansprucht werden, die in der Rente...