Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Rechtsanwältin Würfel wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten in der Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung (Pauschal- bzw. Stundensatzvereinbarung) für Sie tätig.

Grundlage für diese abzuschließende Vergütungsvereinbarung sind für Privatpersonen die Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG):

Beratung

Die Vergütung ist grundsätzlich zu vereinbaren, für Verbraucher max. 250 EUR und für ein Erstberatungsgespräch max. 190 €.

Verwaltungsverfahren/ Widerspruchsverfahren

Gebühr Kosten
Geschäftsgebühr 60,00 €,bis 768,00 €,
Mittelgebühr 415,00 €
Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Höhe der Geschäftsgebühr

Sozialgerichtsverfahren

Gebühr Kosten
Verfahrensgebühr
(Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr, max. 207,00 € bei Vorbefassung)
60,00 € bis 660,00 €,
Mittelgebühr 360,00 €
Terminsgebühr 60,00 € bis 610,00 €,
Mittelgebühr 335,00 €
o. fiktive Terminsgebühr in Höhe von 90 % der Verfahrensgebühr
Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr,
(ohne Berücksichtigung der Anrechnung)

Landessozialgerichtsverfahren

Gebühr Kosten
Verfahrensgebühr 72,00 € bis 816,00 €,
Mittelgebühr 444,00 €
Terminsgebühr 60,00 € bis 610,00 €,
Mittelgebühr 335,00 €
o. fiktive Terminsgebühr in Höhe von 75 % der Verfahrensgebühr
Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr

Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

(diese Gebühr wird auf die Gebühr in dem Rechtsmittelverfahren angerechnet)

Gutachten Kosten
ohne Gutachten 36,00 € bis 384,00 €,
Mittelgebühr 210,00 €
mit schriftlichem Gutachten 60,00 € bis 680,00 €,
Mittelgebühr 370,00 €

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsdaten mit. Wir werden dann für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Sie müssen dafür beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen bzw. im Falle einer anstehenden Klage beim Sozialgericht einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und erklären, von welchem Anwalt/welcher Anwältin Sie vertreten werden möchten. Das Formular für den PKH-Antrag finden Sie unter https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm.

Sobald Ihnen das Gericht PKH bewilligt hat, kann Frau Würfel als Ihre beigeordnete Anwältin für Sie tätig werden.