Bescheid ungenau: Arbeitslosengeld II kann nicht zurückgefordert werden
21.05.2012Detmold/Berlin (dpa/tmn). Will das Jobcenter Arbeitslosengeld II zurückfordern, muss im Bescheid genau vermerkt sein, welche Leistungen es in welchem Zeitraum zu Unrecht bewilligt hat. So entschied das Sozialgericht Detmold am 10. Oktober 2011 (AZ: S 10 (8) AS 301/08), wie die Deutsche Anwaltauskunf...