Kein Anspruch auf Kinderzuschlag mehr ab 01.01.2013 ? Was hat sich geändert?
11.03.2013Nach § 6a Absatz 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten Personen für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kindergeldzuschlag in Höhe von maximal 140 EUR pro Kind.. Voraussetzungen sind, dass für dieses Kind Kindergeld gezahlt wir...