Das SGB VII enthält keine generelle Höchstgrenze von 78 Wochen für den Bezug von Verletztengeld
Wer infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, erhält unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von der gesetzlichen Unfallversicherung Verletztengeld.
Immer wieder berichten mir Mandanten, dass Ihnen nach einem Arbeitsunfall von der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt worden se...