Zum 1. Juli 2009 tritt die 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-VO in Kraft. Die Entschädigungsansprüche der Versicherten bei Vorliegen einer Berufskrankheit werden damit erweitert und verbessert.
In diesen Tagen ist der Beschluss des BVerfG vom 11.05.09 veröffentlicht worden, der der Praxis auch der hiesigen Amtgerichte bezüglich der Gewährung von Beratungshilfe, insbesondere bei Streitigkeiten mit der ARGE ( SGB II Leistungen) eine deutliche Abfuhr erteilt.
Das Bundesssozialgericht hatte im vergangenen Jahr über 4 Revisionen zu entscheiden, in denen es um die Kostenübernahme für das Funktionstraining/Rehabilitationsport durch die gesetzlichen Krankenkassen ging.