Zu folgender Rechtsfrage ist unter dem Aktenzeichen B 12 BA 3/22 R ein Revisionsverfahren am BSG anhängig, welches für viele Arbeitgeber und insbesondere deren Steuerberater interessant ist:
Sind anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielte Einnahmen nach § 40 Absatz 2 EstG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem Februar des Folgejahres pauschal besteuert werden?